In Belgien wird Jugendlichen der Zugang zu Casinos, Automatenspielhallen und Wettbüros verwehrt, um sie zu schützen.
Casinos (online und offline) und Automatenspielhallen (online und offline) sind erst ab einem Alter von 21 Jahren zugänglich. Für Wetten (online und offline) gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
Seit 2004 betreibt die Kommission für Glücksspiele (KG) das Excluded Persons Information System (EPIS), ein elektronisches System, das alle ausgeschlossenen Spieler erfasst. Beim Betreten eines realen oder virtuellen Casinos, einer realen oder virtuellen Spielhalle oder eines realen oder virtuellen Wettbüros werden zwingend Name, Vorname und Geburtsdatum des Spielers in EPIS erfasst, um zu prüfen, ob der Spieler zugelassen werden kann. Dies ist zweifelsohne ein sehr mächtiges Werkzeug im Kampf gegen die Spielsucht.
- Spieler können sich auf EPIS setzen lassen, wenn sie vor sich selbst geschützt werden wollen;
- Ein interessierter Dritter (z. B. der Partner) kann einen Antrag auf Ausschluss stellen;
- Der Ausschluss kann aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erfolgen (z. B. Personen, für die der Antrag auf kollektive Schuldenregelung für zulässig erklärt worden ist);
- Aufgrund der Art ihres Berufs kann Personen der Zutritt zu einem Casino oder einer Automatenspielhalle verweigert werden, zum Beispiel Richtern, Notaren, Gerichtsvollziehern und Angehörigen der Polizei.
- Ein vorläufiger Verwalter kann mit einfachem Schreiben einen Antrag auf Aufrechterhaltung eines präventiven Glücksspielverbots für eine zu schützende Person stellen, sofern er dies für erforderlich erachtet (vgl. Artikel 54 §3.3 des Glücksspielgesetzes).